Die Stadtverwaltung Frankenthal hat am Samstag, 9. Januar, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, hier als pdf. Sie gilt ab Montag, 11. Januar, und verlängert die bisherigen, über die Landesverordnung hinausgehenden, Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bis 31. Januar. Im Wesentlichen betrifft dies die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in der Innenstadt. Die Allgemeinverfügung wurde mit den umliegenden Kommunen abgestimmt und durch das Land Rheinland-Pfalz ausdrücklich unterstützt.
Begründung
Der 7-Tages-Inzidenzwert in Frankenthal liegt (Stand 9. Januar 2021) bei 123; also weit über dem Zielwert von 50 des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz. Erst bei diesem Wert ist es den Gesundheitsämtern wieder möglich, Kontakte schlüssig nachzuverfolgen. Frankenthal befindet sich somit weiterhin in der sogenannten Alarmstufe Rot und bleibt Corona-Risikogebiet. Für das Stadtgebiet konnten bisher 1.138 Infektionen festgestellt werden, im Land Rheinland-Pfalz insgesamt 79.805 (Stand 9. Januar 2021). Täglich sind in Frankenthal Neuinfektionen im hohen einstelligen bzw. zweistelligen Bereich zu verzeichnen, allein vom 8. auf den 9. Januar kamen elf Neuinfektionen hinzu.
Bisher ist nicht klar, wie sich die Feiertage, vor allem Silvester, in den nächsten Wochen auf die Infektionszahlen auswirken werden. Und mit der Mutation des Virus, die inzwischen auch in der Region angekommen ist, gibt es einen neuen, unbekannten Faktor, der die Zahlen ebenfalls in die Höhe treiben könnte. Eine Rücknahme von Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht könnte deshalb weitreichende Folgen haben – auch vor dem Hintergrund der aktuell bereits starken Auslastung der Stadtklinik. Stand 8. Januar werden 30 Covid 19-Patienten hier stationär behandelt, fünf davon auf der Intensivstation. Elektive Eingriffe wurden bereits stark heruntergefahren. Um die medizinische Versorgung weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist ein Senken der Infektionszahlen unabdingbar.
Die neue Allgemeinverfügung ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Regelungen im Überblick
Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen:
Ausnahmen:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind
- Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern und eigener Kinder (nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades)
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person)