Stadtbücherei weitet Vor-Ort-Angebot aus
Seit dem 18. Mai ist die Stadtbücherei Frankenthal wieder für den Ausleihbetrieb geöffnet. Bislang war nur die Auswahl und Ausleihe von Medien möglich. Ab sofort
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Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der Stadt Frankenthal zum Thema Corona. Hier finden Sie Informationen zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Frankenthal.
Die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte für Frankenthal und Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
Mit der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung werden ab 1. März die Maßnahmen gelockert, einige Bereiche des öffentlichen Lebens dürfen wieder öffnen. Hier finden Sie die entsprechende Pressemeldung des Landes. Alle aktuellen und früheren Rechtsgrundlagen inklusive Auslegungshilfe finden Sie hier.
Maßnahmen in Frankenthal
In der Stadt Frankenthal gilt ab Montag, 15. Februar, eine neue Allgemeinverfügung, die die Regelungen des Landes ergänzt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen fallen weg, bestehen bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt und die Besuchsbeschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen. Hier alle Details.
Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch (10. Februar) erlässt die Stadt Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung (Stadt Frankenthal_Allgemeinverfügung ab 15. Februar, aktualisiert), die zusätzlich zur Landesverordnung (16. Corona-Bekämpfungsverordnung), folgende Punkte regelt: Maskenpflicht in der Innenstadt, Öffnungszeiten für Handel und Gastronomie und Besuchseinschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen. Die neue Allgemeinverfügung soll bis zum 7. März gelten und tritt am Montag, 15. Februar in Kraft. Die Allgemeinverfügung wurde mit den umliegenden Kommunen, dem Gesundheitsamt und dem Land Rheinland-Pfalz abgestimmt. Sie ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Inzidenzwerte
Der 7-Tages-Inzidenzwert in Frankenthal liegt (Stand 13. Februar) bei 67,7; also weiterhin deutlich über dem neuen Zielwert von 35 der Bund-Länder-Konferenz – und liegt immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 46,6 (Stand 13. Februar).
Die Regelungen im Überblick
Keine Ausgangsbeschränkung, keine Beschränkung der Öffnungszeiten
Mit dem Wegfall der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind die Öffnungszeiten für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf der Betriebe der Gastronomiebranche nicht mehr begrenzt. Auch für Einzelhandel, Supermärkte und Tankstellen gelten keine die Landesverordnung verschärfenden Einschränkungen mehr.
Notapotheken waren bereits von der Beschränkung der Öffnungszeiten ausgenommen.
Kontaktbeschränkungen
Es gilt die Landesverordnung: ein Hausstand darf eine weitere Person eines anderen Hausstands treffen. Kinder bis sechs Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenfalls weiterhin in der Landesverordnung verankert ist das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.
Maskenpflicht in der Innenstadt
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske oder Alltagsmaske) ist weiterhin in der Frankenthaler Innenstadt Pflicht. Diese Regelung betrifft die gesamte Fußgängerzone sowie die Bahnhofstraße, die Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und die Wormser Straße bis zum Wormser Tor. NEU hinzugekommen ist die August-Bebel-Straße. Den aktualisierten Lageplan können Sie hier herunterladen. Ausdrücklich nicht zulässig sind Gesichtsvisiere. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist. Aufgrund der Maskenpflicht muss im genannten Bereich auf Rauchen, Trinken und Essen verzichtet werden.
Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen
In den Alten- und Pflegeheimen in Frankenthal dürfen Bewohner täglich einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Eine Ausnahme ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Bewohnern, die im Sterben liegen. Darüber hinaus müssen Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen. Weitere Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sind in der entsprechenden Landesverordnung geregelt.
Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit. Alle Rechtsgrundlagen des Landes inklusive Auslegungshilfen finden Sie hier.
Die bis einschließlich 14. Februar gültige Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal können Sie hier abrufen.
Seit dem 18. Mai ist die Stadtbücherei Frankenthal wieder für den Ausleihbetrieb geöffnet. Bislang war nur die Auswahl und Ausleihe von Medien möglich. Ab sofort
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Infotelefon für allgemeine Fragen zum Thema Corona in Frankenthal (Mo. bis Fr. 10 bis 14 Uhr)
06233 771 32 32
Corona-Krisentelefon Frankenthal – soziale und psychologische Hilfe (Mo. bis Fr. 8 bis 17 Uhr)
06233 3167 17
Bürgerservice
06233 89 666
Bereich Ordnung und Umwelt
06233 89 392
Mobilnummer des Kommunalen Vollzugsdiensts
0171 33 03 928
Corona-Hotline des städtischen Bereichs Schulen
06233 89 860
Alle Rechtsgrundlagen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Corona-Infoseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de