Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch (10. Februar) erlässt die Stadt Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung (Stadt Frankenthal_Allgemeinverfügung ab 15. Februar, aktualisiert), die zusätzlich zur Landesverordnung (16. Corona-Bekämpfungsverordnung), folgende Punkte regelt: Maskenpflicht in der Innenstadt, Öffnungszeiten für Handel und Gastronomie und Besuchseinschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen. Die neue Allgemeinverfügung soll bis zum 7. März gelten und tritt am Montag, 15. Februar in Kraft. Die Allgemeinverfügung wurde mit den umliegenden Kommunen, dem Gesundheitsamt und dem Land Rheinland-Pfalz abgestimmt. Sie ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Inzidenzwerte
Der 7-Tages-Inzidenzwert in Frankenthal liegt (Stand 13. Februar) bei 67,7; also weiterhin deutlich über dem neuen Zielwert von 35 der Bund-Länder-Konferenz – und liegt immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 46,6 (Stand 13. Februar).
Die Regelungen im Überblick
Keine Ausgangsbeschränkung, keine Beschränkung der Öffnungszeiten
Mit dem Wegfall der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind die Öffnungszeiten für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf der Betriebe der Gastronomiebranche nicht mehr begrenzt. Auch für Einzelhandel, Supermärkte und Tankstellen gelten keine die Landesverordnung verschärfenden Einschränkungen mehr.
Notapotheken waren bereits von der Beschränkung der Öffnungszeiten ausgenommen.