Inzidenz über 100: Frankenthal zieht Notbremse
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 110,7 am 15. April hat Frankenthal an drei Tagen in Folge die 100er-Marke überschritten und muss laut aktueller Landesverordnung Lockerungen zurücknehmen.
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Am Mittwoch, 14. April, öffnet ein zweites Corona-Schnelltestzentrum in der Innenstadt – im City Center (ehemals New Yorker). Hier kann sich jeder anlass- und kostenlos ohne Anmeldung testen lassen: mittwochs von 11 bis 14 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr. Dieses Testzentrum wird betrieben vom Arbeiter-Samariter-Bund (Ortsverband Frankenthal und Kreisverband Ludwigshafen).
Das Corona-Schnelltestzentrum auf dem Festplatz (Zufahrt über Meergartenweg) bleibt ebenfalls geöffnet: montags und mittwochs von 16 bis 19 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 18 Uhr und neu ab 17. April zusätzlich samstags von 10 bis 16 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Betrieben wird das Schnelltestzentrum durch die DLRG Ortsgruppe Frankenthal (Montag, Mittwoch und Samstag) und die Johanniter-Unfall-Hilfe, Regionalverband Bergstraße-Pfalz (Dienstag und Donnerstag).
UPDATE: Seit 17. April sind aufgrund hoher Inzidenzen die Außengastronomie und körpernahe Dienstleistungen wieder untersagt. Auch Friseure dürfen nur Dienstleistungen anbieten, bei denen der Abstand bzw die Maskenpflicht eingehalten werden kann.
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Die Testpflicht gilt zurzeit bei
Das Ergebnis ist mit dem Landesformular (siehe Downloadfeld „Formular Testergebnis“) zu bestätigen (§ 1 Abs. 9 Satz 5).
(3) Zulässig ist die Erbringung körpernaher Dienstleistungen aus medizinischen und hygienischen Gründen, wie insbesondere solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie bei der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, beim Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches.
Über Satz 1 hinaus sind Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege zulässig, wie beispielsweise in Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen.
Für Dienstleistungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten
Außerdem ist ein Testkonzept für das Personal erforderlich.
Nach Abs. 3 Satz 3 gilt die Testpflicht nicht für Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung gastronomischer Einrichtungen nach Absatz 1
zulässig.
UPDATE: Seit 17. April sind aufgrund hoher Inzidenzen die Außengastronomie und körpernahe Dienstleistungen wieder untersagt. Auch Friseure dürfen nur Dienstleistungen anbieten, bei denen der Abstand bzw die Maskenpflicht eingehalten werden kann.
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Regelungen der 18. CoBeLVO beigefügt:
(9) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug genommen wird, muss der dort vorgesehene Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARSCoV-2 durch
durchgeführt werden (Testpflicht). Im Fall der Testung nach Satz 1 Nr. 1 darf der Test nicht vor mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein und das Ergebnis muss durch die den Test durchführende Stelle bestätigt sein; die Bestätigung ist vor dem Betreten der Einrichtung vorzulegen. Im Fall einer Testung nach Satz 1 Nr. 2 ist der Test vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von der Besucherin oder dem Besucher durchzuführen. Der Betreiber der Einrichtung hat der Besucherin oder dem Besucher auf Verlangen das Ergebnis und den Zeitpunkt der Testung nach Satz 1 Nr. 2 zu bestätigen. Für die Bestätigung des Testergebnisses des Schnelltests oder Selbsttests ist das dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügte Formular zu verwenden. Die Testpflicht gilt als erfüllt, wenn die Besucherin oder der Besucher dem Betreiber der Einrichtung eine Bestätigung gemäß Satz 4 über eine höchstens 24 Stunden alte negative Testung nach Satz 1 Nr. 2 vorlegt. Der Betreiber einer Einrichtung darf der Besucherin oder dem Besucher nur im Fall eines negativen Testergebnisses Zutritt zur Einrichtung gewähren.
Das Frankenthaler Schnelltestzentrum befindet sich auf dem Festplatz, Benderstraße, 67227 Frankenthal – Zufahrt über den Meergartenweg.
Es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Ein zweites Schnelltestzentrum eröffnet am Mittwoch, 14. April, im City-Center in der Fußgängerzone (im ehemaligen „New Yorker“).
Vor Ort gelten die Abstandsregeln und es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser darf nur zum Abstrich abgenommen werden.
Öffnungszeiten Festplatz
Montag 16 bis 19 Uhr
Dienstag 10 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
Mittwoch 16 bis 19 Uhr
Donnerstag 10 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
NEU ab 17. April: Samstag 10 bis 16 Uhr
Öffnungszeiten City-Center
Mittwoch 11 bis 14 Uhr
Freitag 8 bis 14 Uhr
Samstag 8 bis 13 Uhr
keine Voranmeldung erforderlich.
Es werden ausschließlich Antigen-Schnelltests angeboten. PCR-Tests können vor Ort nicht vorgenommen werden.
Nein, eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Das Angebot richtet sich an alle Interessierte. Auch Nicht-Frankenthaler*innen können das Angebot nutzen.
Ja, auch Kinder ab ca. Kindergartenalter werden getestet. Voraussetzung ist eine Einverständniserklärung, die von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss.
Sie müssen zum Nachweis Ihrer Identität einen Personalausweis mitbringen (oder ein sonstiges Dokument, mit dem sich Ihre Identität zweifelsfrei nachweisen lässt). Vor Ort müssen Sie eine Einverständniserklärung mitbringen (hier als pdf). Diese können Sie auch bereits ausgedruckt ausgefüllt mitbringen.
Medizinische geschultes Personal nimmt im vorderen Nasenbereich einen Abstrich. Nach 15 bis 20 Minuten steht das Testergebnis fest. Fällt es negativ aus, erhalten die Getesteten eine offizielle Bescheinigung, die dann z.B. auch für Besuche in Altenheimen genutzt werden kann.
Fällt das Testergebnis positiv aus, müssen Sie sich in Quarantäne begeben und einen PCR-Test machen. Dies ist bei Ihrem Hausarzt oder im Testzentrum Ludwigshafen möglich. Informationen zum Vorgehen erhalten alle positiv Getesteten vor Ort.
Jeder kann sich einmal pro Woche kostenlos in einem Schnelltestzentrum testen lassen.
Neben dem Schnelltestzentrum bieten weitere Stellen in und um Frankenthal kosten- und anlasslos Schnelltests an. Die komplette tagesaktuelle Liste finden Sie hier.
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 110,7 am 15. April hat Frankenthal an drei Tagen in Folge die 100er-Marke überschritten und muss laut aktueller Landesverordnung Lockerungen zurücknehmen.
Am Sonntag, 18. April, wird bundesweit der Verstorbenen der Corona-Pandemie gedacht, unter anderem mit einer zentralen Gedenkveranstaltung in Berlin. Frankenthal beteiligt sich mit eigenen Aktionen
DLRG testet zusätzlich an Samstagen Ab dem 17. April öffnet das Corona-Schnelltestzentrum auf dem Festplatz zusätzlich an Samstagen. Die DLRG Ortsgruppe Frankenthal testet Interessierte jeweils
ASB testet mittwochs, freitags, samstags Frankenthal eröffnet am Mittwoch, 14. April, zweites Schnelltestzentrum in der Innenstadt. Mit dem Angebot im City Center (auf der Fläche
Infotelefon für allgemeine Fragen zum Thema Corona in Frankenthal (Mo. bis Fr. 10 bis 14 Uhr)
06233 771 32 32
Corona-Krisentelefon Frankenthal – soziale und psychologische Hilfe (Mo. bis Fr. 8 bis 17 Uhr)
06233 3167 17
Bürgerservice
06233 89 666
Bereich Ordnung und Umwelt
06233 89 392
Mobilnummer des Kommunalen Vollzugsdiensts
0171 33 03 928
Corona-Hotline des städtischen Bereichs Schulen
06233 89 860
Die Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal vom 7. Dezember 2020 finden Sie hier.
Alle Rechtsgrundlagen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Corona-Infoseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de